Der Gruppenführer
Der Gruppenführer ist dem Ortsbrandmeister unterstellt. In anderen Bundesländern wird er auch
Fahrzeugführer genannt. Diese Bezeichnung passt auch besser, denn er führt die Besatzung eines Fahrzeugs.
Auf jedem
Fahrzeug fährt ein Gruppenführer mit. Er sitzt auf dem Beifahrerplatz und ist für das Fahrzeug und die Besatzung verantwortlich. Sollte der Ortsbrandmeister oder sein Stellvertreter nicht anwesend
sein, ist der Gruppenführer Chef und Einsatzleiter.
Auch für
diese Funktion sind einige Lehrgänge erforderlich:
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Feuerwehr
Grundausbildung
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mind. zwei technische
Lehrgänge
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Truppführerlehrgang
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Gruppenführerlehrgang
Der
Gruppenführer wird durch den Ortsbrandmeister bestellt. Einen Stellvertreter wie beim Ortsbrandmeister gibt es nicht. Sollte ein Gruppenführer fehlen, übernimmt ein Kamerad mit gleicher Ausbildung
die Funktion.